Posted by: Tom72
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 04/01/20 01:54 PM
Übersetzt steht da etwa:
Fahrradfahren ist erlaubt als Fortbewegungsmittel, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen. Andererseits ist es jedoch untersagt im Rahmen der Freizeitgestaltung und der individuellen/einzelnen körperlichen Betätigung. Mit Ausnahme von Spaziergängen mit Kindern; dabei ist es geduldet, dass die Kinder Rad oder Roller fahren, wenn der begleitende Erwachsene zu Fuß geht.
Fahrradfahren ist erlaubt als Fortbewegungsmittel, um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen. Andererseits ist es jedoch untersagt im Rahmen der Freizeitgestaltung und der individuellen/einzelnen körperlichen Betätigung. Mit Ausnahme von Spaziergängen mit Kindern; dabei ist es geduldet, dass die Kinder Rad oder Roller fahren, wenn der begleitende Erwachsene zu Fuß geht.