Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches

Posted by: Behördenrad

Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches - 07/09/19 02:59 PM

In Antwort auf: Wulfram

Die sinnlose Schikane von Leuten, die ohne motorisiertes Gefährt reisen, nervt einfach.

Toll, dass man immer wieder Gründe findet, sich als Radfahrer in der Selbstmitleid-Suppe als übelst diskriminierter und unterdrückter Bevölkerungsteil zu suhlen bravo

Ansonsten finde ich im dt. Waffengesetz keinen Hinweis auf Küchenmesser, Apfelschälmesser oder ähnliches, was dort unter ein Verbot fällt. Was dort nicht aufgeführt ist, ist auch per Definition erstmal keine Waffe.
Auch Wasserrohrzangen sind per Definition keine Waffen, obwohl man damit anderen prächtig den Schädel einschlagen kann zwinker

Außerdem muss man hier nichts spekulieren:
Der § 42a WaffG besagt in Deutschland ganz klar, dass es grundsätzlich verboten ist, Messer mit feststehender Klingenlänge über 12 cm zu "führen".
Er sagt aber auch in Abs. 2 und 3 ebenso klar, dass dieses Verbot nicht gilt, wenn für das Führen der Gegenstände ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und berechtigtes Interesse ist gem. Abs. 3 unter anderem dann gegeben, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit ...... dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dienend erfolgt.
Äpfel/Kartoffeln schälen, Brot schneiden, Rehe ausweiden sind allgemein anerkannte Zwecke, bei denen ein entsprechendes Messer gute Ergebnisse zeigt. Ob das zwingend über 12 cm Klingenlänge haben muss, kommt dann auf die Kartoffeln an.....

Heißt:
Wenn Messer, Messer-Mitführer, Aktivität, etc. logisch erkennbar zusammen passen, ist ein Messer kein Problem. Wird das Messer dann nicht als "Schnellzug-Waffe" a lá Crocodile Dundee an der Hüfte getragen, sondern normal im Gepäck transportiert, interessiert das auch keinen.

In Antwort auf: MatthiasM
https://www.rad-forum.de/showflat/Number..._zu#Post1344004
und die Story mit dem Kochmesser habe ich zum Besten gegeben, das ist hier in MUC passiert und war nicht Racial sondern Social Profiling + falsche Zeit, falscher Ort, weil es einen Kochlehrling getroffen hat, der am Weg vom Haushaltswarenfachgeschäft, wo er das Messer erworben und natürlich die Verpackung mal geöffnet hatte, zur nächsten S-Bahnstation an einer Demo vorbei(!)kam, und dann von den anwesenden Polizisten nach Stereotyp "linksradikaler Punk" gründlichst kontrolliert wurde. Das Messer war in der -leider nicht mehr versiegelten - OVP in der Tasche.

Völlig korrekt. Sondereinsatz-Lagen bei Grünen-Demos, Pegida-Aufmärschen, Hooligan-Treffen, NeoNazi-Aufmärschen, klimarettend streikende Schüler, etc., oder im Umfeld kritischer Objekte (Bahnhöfe, Fluplätze, bekannte Krawall-Viertel) unterliegen einem Sonderrecht zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei, welches grundsätzlich (Objekte) oder im Einzelfall (Demo) angeordnet werden kann (Bannmeilengesetze der Länder, Versammlungsrecht, behördliche Anordnungen). Dazu gehören dann ggf. auch Leibes- und Gepäckvisitationen, und eben die Beschlagnahme entsprechender Gegenstände, im besten Fall noch mit der in unserem Polizei-Staat standardmäßig praktizierten peinlichen Befragung des Missetäters kombiniert.
Jeden Anwesenden erst zu fragen, ob er zu den Guten oder den Bösen gehört - wir hätten nur gute Hooligans und die Polizei könnte eigentlich zu Hause bleiben zwinker
Wie groß wäre denn das Geschrei gewesen, wenn man den Kochlehrling samt Messer hätte ziehen lassen - und er mit dem Ding dann ein paar Demonstranten filetiert hätte..... ?

Man kann es eben nicht allen recht machen....