Posted by: Hansflo
Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches - 07/09/19 08:08 PM
In Antwort auf: Behördenrad
Toll, dass man immer wieder Gründe findet, sich als Radfahrer in der Selbstmitleid-Suppe als übelst diskriminierter und unterdrückter Bevölkerungsteil zu suhlen 
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Außerdem muss man hier nichts spekulieren:
Der § 42a WaffG besagt in Deutschland ganz klar, dass es grundsätzlich verboten ist, Messer mit feststehender Klingenlänge über 12 cm zu "führen".
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Man kann es eben nicht allen recht machen....

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Außerdem muss man hier nichts spekulieren:
Der § 42a WaffG besagt in Deutschland ganz klar, dass es grundsätzlich verboten ist, Messer mit feststehender Klingenlänge über 12 cm zu "führen".
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Man kann es eben nicht allen recht machen....
Danke für die sauberen Fakten und die vernünftige Argumentation. Ich fürchte allerdings, die heiße Diskussion wird heftig und vernunftfrei weitergeführt werden.
Hans
PS: ich gestehe, der Kabarettliebhaber hofft noch auf einige Tage Fortsetzung.