Re: Fahrrad-Recht

Posted by: fghpw

Re: Fahrrad-Recht - 06/14/05 04:23 PM

Zitat:
"Radfahrunfall": Für (Beinahe-)Massenkarambolage muss Radler zahlen

Fährt ein 11jähriger Radfahrer bei Rot über eine Kreuzung und müssen Autofahrer deshalb scharf bremsen, so hat der Radler (oder für ihn die Privathaftpflichtversicherung) ein Drittel des Schadens zu ersetzen, wenn zwar zwei Pkw noch rechtzeitig anhalten können, ein dritter aber dem zweiten auffährt. (Hier kam hinzu, dass der Junge "ohne Licht" fuhr.) (Oberlandesgericht Köln, 16 U 56/00)
Was ist wenn ich bei Grün über die Ampel radle und Licht an habe? zwinker Manchmal habe ich das Gefühl das auch dies nicht erlaubt sei. Bei der Radwegeführung mancherorts ist es schon schwierig, nicht versehentlich zum Geisterfahrer zu werden. Wer zahlt, wenn ein Pflichtradweg so eng und in so schlechten Zustand ist, das mein Anhänger auf die Straße oder gegen parkente Autos kippt? Manchmal ist selbst halbe Schrittgeschwindigkeit schon deutlich zu schnell.
Tschüs Guido!