Posted by: fghpw
Re: Fahrrad-Recht - 06/14/05 04:23 PM
Zitat:
"Radfahrunfall": Für (Beinahe-)Massenkarambolage muss Radler zahlen
Fährt ein 11jähriger Radfahrer bei Rot über eine Kreuzung und müssen Autofahrer deshalb scharf bremsen, so hat der Radler (oder für ihn die Privathaftpflichtversicherung) ein Drittel des Schadens zu ersetzen, wenn zwar zwei Pkw noch rechtzeitig anhalten können, ein dritter aber dem zweiten auffährt. (Hier kam hinzu, dass der Junge "ohne Licht" fuhr.) (Oberlandesgericht Köln, 16 U 56/00)
Fährt ein 11jähriger Radfahrer bei Rot über eine Kreuzung und müssen Autofahrer deshalb scharf bremsen, so hat der Radler (oder für ihn die Privathaftpflichtversicherung) ein Drittel des Schadens zu ersetzen, wenn zwar zwei Pkw noch rechtzeitig anhalten können, ein dritter aber dem zweiten auffährt. (Hier kam hinzu, dass der Junge "ohne Licht" fuhr.) (Oberlandesgericht Köln, 16 U 56/00)

Tschüs Guido!