Urteil

Posted by: Flachfahrer

Urteil - 07/12/05 01:56 PM

eben im Liegeradlerforum gelesen:

http://www.wz-net.de/newsseiten.php?&artikel=107750875&red=21&ausgabe=30440

Zitat:
Wenn Radsportler auf der Straße fahren

Ein Profi-Radfahrer aus Marklendorf kann wieder ganz entspannt in die Pedale treten: Das Amtsgericht Walsrode hat in dieser Woche einen Bußgeldbescheid aufgehoben, wonach der 48-Jährige drei Punkte in Flensburg bekommen und zusätzlich 70 Euro Strafe zahlen sollte.

Schwarmstedt. Am 1. Mai vergangenen Jahres war der Familienvater mit seinem Rennrad auf der Bundesstraße 214 innerhalb Schwarmstedts unterwegs – er fuhr auf der Fahrbahn, obwohl ein Radfahrweg vorhanden war. Kein Einzelfall: Wenn im Sommer die Tour de France und andere Rennen Millionen begeistern, zieht es auch die Radsportler aus der Heimat auf die Piste. Um das hochwertige Material zu schützen und besonderen Fahrspaß genießen zu können, ignorieren viele von ihnen die unbequemen Radwege. Auch der 48-jährige Marklendorfer, der seit zehn Jahren Rennen fährt, wollte an dem besagten 1. Mai 2004 nicht auf dem kombinierten Rad- und Fußweg fahren.

Die Polizei machte ihm einen Strich durch die Rechnung: Sie bremste ihn mit dem Streifenwagen aus und stellte ihn zur Rede. Abgesehen von einem heftigen Wortgefecht und gegenseitigen Vorwürfen, landete die Sache schließlich beim Landkreis. Und der handelte ganz simpel: Der Rad- und Fußweg war ausgeschildert, also benutzungspflichtig, und somit hatte der Sportler die Zeche zu zahlen: Drei Punkte in Flensburg, 70 Euro Bußgeld. Der Marklendorfer reichte sofort Widerspruch ein. Der Radweg sei zu eng, außerdem würden Einmündungen und Fußgänger eine Gefahr darstellen – schließlich habe er zwischen 30 und 40 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt, als ihn die Polizei stoppte.

Der Verteidiger des Radfahrers argumentierte mit der Radfahrnovelle, einer Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1998. Danach dürfen Radfahrer in besonderen Fällen auch auf der Straße fahren, wenn die Fahrt auf dem Rad- und Fußweg als unzumutbar erscheint. Der betreffende Fuß- und Radweg an der Bundesstraße 214 in Schwarmstedt sei in der Tat ein Problem, meinte auch der Bußgeldrichter und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein – mit einem Hinweis an den Landkreis, dass sich dieser um eine neue Beschilderung zu kümmern habe. Künftig wird aus dem kombinierten Fuß- und Radweg nur noch ein Fußweg mit dem Extra-Zeichen „Radfahrer frei“. Konkret bedeutet das: Wer möchte, kann weiterhin darauf fahren. Und wer meint, er fahre lieber auf der Straße, kann sich auch dort austoben. Übrigens: Unabhängig von dem Gerichtsverfahren prüft der Landkreis momentan, wo Radler auf der Straße fahren dürfen und wo die Benutzung des Radweges verpflichtend ist.


MfG