Re: Urteil

Posted by: Uli

Re: Urteil - 07/12/05 04:15 PM

Ich glaube, Du liegst da etwas falsch. Das Problem ist gerade, dass es keine eindeutige Definition gibt, was ein Rennrad ist und was nicht. In der StVO sind Rennräder bis max. 11 kg von der Pflicht einer fest installierten Lichtanlage befreit. Dies bedeutet nicht, das alle Räder unter 11 kg Rennräder sind. Vielmehr müssen Moutainbikes mit weniger 11 kg Gewicht diese Lichtanlage besitzen, ebenso wie Rennräder mit mehr als 11 kg.
Über die Sinnhaftigkeit und den Praxisbezug dieser Regel möchte ich nicht diskutieren ...
Gruß
Uli