Re: Rad+Anhänger Parken

Posted by: chirlu

Re: Rad+Anhänger Parken - 09/13/05 06:06 PM

In Antwort auf: HeinzH.

Fahrräder dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken.


Hab' ich nicht bestritten. bäh Denn wenn man ein Fahrrad schiebt, ist man Fußgänger. Allerdings kenne ich nicht viele Gehwege, die breit genug sind, um dort zulässig ein Fahrrad parken zu können.

Übrigens, noch eine Nebenvorschrift (§ 17 Abs. 4 StVO): "... Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, ... Fahrräder, ...[,] dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."