Posted by: chirlu
Re: Rad+Anhänger Parken - 09/13/05 06:06 PM
In Antwort auf: HeinzH.
Fahrräder dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken.
Hab' ich nicht bestritten.

Übrigens, noch eine Nebenvorschrift (§ 17 Abs. 4 StVO): "... Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, ... Fahrräder, ...[,] dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."