Posted by: tkikero
Re: Licht an! - 12/07/06 01:02 PM
In Antwort auf: Mariko
Dies hier ist (etwas) off-topic: Wie sieht es denn aus mit der Haftung bei Radlern, die sich mit Musik im Ohr durch den Verkehr bewegen?
Auf die Schnelle gefunden ("Rad&Recht")
Zitat:
Radfahrer dürfen keine Kopfhörer benutzen, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Gehörbeeinträchtigung verbunden ist (OLG Köln, Beschluß vom 20.02.1987, Az. Ss 12/87, VRS 73, 148).
Auch ganz lesenswert:
ARD-Morgenmagazin Radfahren und Recht