Re: Licht an!

Posted by: tkikero

Re: Licht an! - 12/07/06 01:02 PM

In Antwort auf: Mariko

Dies hier ist (etwas) off-topic: Wie sieht es denn aus mit der Haftung bei Radlern, die sich mit Musik im Ohr durch den Verkehr bewegen?


Auf die Schnelle gefunden ("Rad&Recht")

Zitat:
Radfahrer dürfen keine Kopfhörer benutzen, wenn mit der betriebenen Lautstärke eine Gehörbeeinträchtigung verbunden ist (OLG Köln, Beschluß vom 20.02.1987, Az. Ss 12/87, VRS 73, 148).


Auch ganz lesenswert:
ARD-Morgenmagazin Radfahren und Recht