Posted by: Schwarzwaldsteff
Re: STVO-Frage - 07/07/04 08:05 AM
Ich denke die Einbahnstrasse ist hier massgebend.
Als Radfahrer darf man Einbahnstraßen nur gegen die Fahrtrichtung befahren wenn dieses ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist.
Gruss Steff
Als Radfahrer darf man Einbahnstraßen nur gegen die Fahrtrichtung befahren wenn dieses ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist.
Gruss Steff