Posted by: Anonymous
Re: STVO-Frage - 07/07/04 12:26 PM
Also in good ol Germany darf man nur dann ne Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung mits Rad fahren, wenn da unter dem roten Schild mit weißen Querstrich ein Radlersymbol und mit "Frei" ist. Am "Beginn" der Einbahnstraße sollte ein Radlersymbol mit gegenläufigen Pfeilen sein, damit der Karftfahrer sich auf entgegenkommende Radler einstellen kann.
Nevertheless juckt viele Radler auch das Nichtvorhandensein derartiger Schilder und umgekehrt ist es mir selbst schon passiert, dass in einer ausdrücklich freigegebenen Einbahnstraße eine Autofahrerin ihrerseits absolut links fuhr und mich so zum Anhalten nötigte und kläffte "Hier ist Einbahnstraße". Um dann aber an ihr vorbeizukommen, musste ich ihren rausstehenden Spiegel einklappen.
Gruß Jutta
Nevertheless juckt viele Radler auch das Nichtvorhandensein derartiger Schilder und umgekehrt ist es mir selbst schon passiert, dass in einer ausdrücklich freigegebenen Einbahnstraße eine Autofahrerin ihrerseits absolut links fuhr und mich so zum Anhalten nötigte und kläffte "Hier ist Einbahnstraße". Um dann aber an ihr vorbeizukommen, musste ich ihren rausstehenden Spiegel einklappen.
Gruß Jutta