Posted by: Wolfgang K.
Re: Gabelbruch - 11/28/04 05:26 PM
"Garantie" war zu der damaligen Rechtslage im allgemeinen nur 6 Monate, es sei denn, dass eine längere Garantie vereinbart oder zugesichert war.
Hast Du noch die Kaufunterlagen. Schau mal nach.
Gruß Wolfgang
Hast Du noch die Kaufunterlagen. Schau mal nach.
Gruß Wolfgang