Posted by: derSammy
Re: Bremsscheibe zerstört Schaltbox Rohloff - 11/13/23 07:13 PM
In Antwort auf: rtec
die Beweislast hat sich zu Gunsten des Verbrauchers geändert.
Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer. Das heißt: Wenn im ersten Jahr ein Mangel (zum Beispiel Riss im Material) auftritt, wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.
Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer. Das heißt: Wenn im ersten Jahr ein Mangel (zum Beispiel Riss im Material) auftritt, wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.