Re: Edelux

Posted by: Andreas

Re: Edelux - 11/21/10 08:59 PM

Hallo Axel,

In Antwort auf: superaxel
Äh ... seh ich anders. Ein Kaufmann muss Dir eine Quittung aushändigen bei einem Kauf. Und dem Kunden obliegt die Sorgfaltspflicht, diese für Garantie oder Gewährleistungsansprüche zu verwahren.

Wie willst Du sonst wissen, ob der Artikel aus Deinem Laden kommt?


Und wie willst Du das mit einer Quittung wissen? Beispiel: Mein Edelux (ohne Rechnung gebraucht bekommen) geht kaputt, ich kaufe bei Dir einen neuen und reklamiere diesen nach zwei Wochen...

Wie gesagt: Gewährleistung darf Kassenzettel nicht verweigert werden - der Kunde muss beweisen, dass er den Artikel dort gekauft hat.

Gruß
Andreas