"Zugelassen im Sinne der Stvzo ist das aber wohl nicht"
Moin Arne,
die deutsche StVZO ist lichttechnisch Fahrzeug-bezogen. Während in Östereich m.W. rote Blinkies am Helm, an der Kleidung oder Ruchsack ausdrücklich untersagt sind, sagt die deutsche StVZO dazu nichts aus.
Dewegen hat die Firma SIGMA für ihre Helmblinkies vom KBA keine Abmahnungsandrohung erhalten (wohl aber für den 20W Mirage X).
Mir ist bisher kein Fall in D bekannt, bei dem Kleidungs- bzw. Körper-bezogene Beleuchtungseinrichtungen (zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung nach StVZO) von der Polizei beanstandet wurden.
Gruß,
HeinzH. aus HH