Meines Wissens muss man nur die Notwendigkeit des zweiten Passes begründen. Die Erwähnung von Israel und seinen Nachbarstaaten reichte. Genauso auch die Notwendigkeit zeitgleich mehrere Visa zu beantragen (z.B. als Journalist). Man kann meines Wissens in Deutschland bis zu zehn Pässe haben.
Die Notwendigkeit einer Begründung vom Arbeitgeber kann ich mir eigentlich nur dann vorstellen, wenn es eben eine berufsbegründete Notwendigkeit für den Zweitpass gab.