Nur noch ein kurzer Hinweis:

In Antwort auf: Velomade
...sowie die Kosten für das Ausreiseticket. Dieses lässt man entweder verfallen (das sollte dann aber ein Billigticket sein)...

Das Ausreiseticket sollte man nicht einfach verfallen lassen sondern es stornieren, anderenfalls kann es vorkommen, dass bei Nichterscheinen beim Check-in die Fluggesellschaft eine No-Show-Gebühr berechnet. Das wird damit begründet, dass sie nicht die Möglichkeit hatte, diesen freien Sitzplatz zu einem höheren Preis zu verkaufen. Diese Argumentation ist zwar nur schwer nachzuvollziehen, da der Airline durch die Nichtnutzung des Tickets kein Schaden entstanden ist (die Kalkulation beruhte ja auf den ursprünglichen Ticketpreis), aber wie schon erwähnt, sie hatte auch nicht die Gelegenheit das Ticket anderweitig zu vermarkten. Das Beschriebene muss nicht zwangsläufig geschehen, nur sollte man sich nicht wundern, wenn die Airline eine entsprechende Forderung stellt.

Bernd