Hallo

Also hier in der Schweiz wurde letztens folgendes gerichtlich verhandelt:

Der Unfallhergang kurz beschrieben:

-es ist stockdunkel
-Autofahrer überholt Traktor
-Velofahrer kommt auf der Gegenfahrbahn ohne Licht entgegen
-Autofahrer überfährt den Velofahrer

Der Autofahrer wird für schuldig erklärt, da ein Überholmanöver sowieso eine riskante Sache sei und er sich darum 100%-tig sicher sein müsse, dass die Gegenfahrbahn auch frei ist. So nach dem Motto man müsse ja sowieso immer auf Sichtdistanz anhalten können...
Ist mir zwar logisch, nur einen unbeleuchteten Radfahrer total schuldlos zu sprechen erscheint mir doch ein bisschen extrem. Na ja, der Radfahrer hat ja das Urteil sowieso nicht mehr mitbekommen...

Michi

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