Moin Guido,
...Wer zahlt, wenn ein Pflichtradweg so eng und in so schlechten Zustand ist, das mein Anhänger auf die Straße oder gegen parkente Autos kippt?...
na du zahlst ... ist doch klar
Im Ernst, schau mal hier:
http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm
Auszug:
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Zu Absatz 4 Satz 2
II. Radwegbenutzungspflicht
23. Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.Also, wer hindert dich, mit einem Mehrspuranhänger auf der Straße zu fahren? Denn es gibt wohl keinen Radweg innerorts, der für mehrspuranhänger zumutbar ist.
Gruß, André