Moin,
Fahrräder dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken. Dies ist vor wenigen Wochen auf die Klage eines Münsteraners hin von einem (Ober-?)Verwaltungsgericht entschieden worden. Auch der deutsche Städtetag hat sich gegen die Schaffung von StVO-Regularien gewandt, die Fahrradparken auf Gehwegen usw. untersagen.
Gruß aus HH,
HeinzH.