Ich hab hier schon mehrfach gelesen, dass straßenbegleitende RW die gleichen Vorfahrtsregeln haben müssen wie die Straße.
Wo ist das festgelegt?
Warum mich das interessiert: in Halle hat man im Zuge des Tramstrecken-Neubaus auch neue Radwege angelegt rund um den Franckeplatz. Selbst bei Parkplatz-und Anwohnerausfahrten sind für die Radfahrer Bettelampeln, natürlich so hingestellt, dass der Radfahrer oft vom Radweg runter muss, oder auf die linke Seite des in eiden Richtungen zu fahrenden Radweges. Die Straße hat man kurzerhand für Radfahrer gesperrt.
Gruß Jutta
Bei uns im Nordwesten von München (Dachau) haben die jetzt damit angefangen auf Radwegen an Einmündungen "Vorfahrt gewähren"-Schilder aufzustellen (gültig für den Radfahrer). Nehme an, in diesem Falle ist der Radweg ebenfalls nicht benutzungspflichtig?
Was bescheuert ist in diesem Zusammenhang ist, dass jeder in der Fahrschule eingebleut bekommt beim abbiegen nach Radfahrern zu schauen und ihnen die Vorfahrt gewähren (auch wenn das viele nach dem sie den Lappen in der Hand haben wieder vergessen), was in diesem Falle ja nicht mehr gilt. Ich warte also brav auf dem Radweg weil der Rechtsabbieger da links neben mir ja Vorfahrt hat, der aber nichts von seinem Glück ahnt. Ich winke ihm und irgendwann wird er kopfschüttelnderweise sein "Recht" wahrnehmen und fahren.
Andererseits die Ortskundigen die sehr wohl wissen, dass die lästigen Radler warten müssen machen dich sofort (mit hupbegleitung) platt wenn du nicht schnell genug über die Einmündung drüber bist.
Boa, viel Text, aber es nervt einfach wirklich!
Grüsse, Robert