Hallo Urs,
Handelt es sich nicht um eine herrenlose Sache ? Wenn das Rad ein halbes Jahr unberührt rumsteht, hat sein Besitzer doch kein Interesse mehr daran.
Siehst du das z.b. bei leerstehenden häusern auch so?
Ich schon. Eigentum verpflichtet. Steht sogar im Grundgesetz. Wer dauerhaft nach Australien zieht und sein Haus verkommen lässt, der verliert - zumindest moralisch - irgendwann das Besitzrecht. Selbiges gilt für denjenigen, der sein Fahrrad zu lange alleine lässt. Natürlich alles mit vernünftigen Fristen, der Fahrradbesitzer kann ja auch mal 1 Jahr im Krankenhaus liegen.
Gruß, Andreas