In Antwort auf: jovo


Wenn ein Unfall passieren sollte, zum Beispiel, dass jemand auf ein geparktes Auto drauf rauscht, dann weiß ich nicht, wie die Versicherungen darauf reagieren. Ich würde so was als grobe Fahrlässigkeit einordnen.


Im Prinzip ja, nur denke ich, wem das passiert, der ist einfach zu schnell unterwegs. Schließlich gilt die Prämisse, in Sichtweite anhalten zu können auch für Radler.
Wenn ein entgegenkommendes Auto dich so blendet, dass du nichts mehr siehst, dann trifft den Autofahrer allerdings ganz klar eine Mitschuld, Autoscheinwerfer dürfen nicht blenden. Ob dus beweisen kannst ist natürlich eine andere Frage.

Zitat:

Die Meisten kommen mit Linsen auch gut zu Recht, man braucht einfach eine Gewöhnugsphase, dann geht's schon.


Es soll Menschen geben, deren Sehfehler sich nur mit Brille korrigieren lässt.

Martina