Zum Thema Inliner:
Personen dürfen auch mit Spielzeug an den Füssen (und dazu zählen Inliner juristisch) schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.
Auf nem Fussgängerüberweg wurde ich in Düsseldorf von der Polizei gar dazu angehalten die Skates auf der einen Seite auszuziehen und auf der anderen wieder anzuziehen - trotz grüner Ampel für Fussgänger und Schrittgeschwindigkeit.
Ich meine auch mal gelesen zu haben das Inliner (und anderes Spielzeug) kein Vorfahrtsrecht auf Zebrastreifen haben.