Hallo Martina,
Upps, das wäre mir neu, dass die 50 km/h jetzt auch für Radfahrer gelten...
Da muss ich mich ja jetzt zurückhalten, wenn ich durch die Stadt düse grins grins bäh

Auf www.verkehrsportal.de steht aber im $3 der StVO immer noch, dass das nur für Kraftfahrzeuge gilt (Stand: 14.12.2001).

Bei explizit mit Geschwindigkeitsschild angegeben Beschränkungen ist der Fall aber klar, das gilt auch für Radfahrer (also auch Tempo-30-Zonen).

Andreas