Die Versicherungsschelte kann ich nicht ganz teilen. Die Reisegepäckversicherung der Europ.Reisevers. hatte mir den Diebstahl vollständig ersetzt. Vor ein paar Jahren habe ich mein 3 Monate altes Reiserad (Wert circa 1900 DM) der ungarischen Staatsbahn als unbegleitetes Gepäck anvertraut. Leider ist es nie von Szeged zurück nach Deutschland transportiert worden, weil es sich offentsichtlich irgend so ein Sack in den Budapester Sackbahnhöfen unter den Nagel gerissen hatte.
Wenn alle Belege nachvollziehbar und im Original der Versicherung vorgelegt werden können., dann ist die Rückerstattung auch kein Problem (Achtung Zeitwert des Rades) in diesem Fall Gepäckaufgabeschein, Zugticket, Nachforschungsauftrag, Gesprächspartner vor Ort und natürlich die Kaufquittung des Rades vorlegen und alles gebettet in eine glaubwürdige und logische Geschichte. Das Hauptproblem jeder Versicherung ist, dass sie zunächst einmal in jedem Versicherungsnehmer einen potentiellen Betrüger sieht, dem kann man mit Belegen entgegenwirken (z.B.Polizeibericht). Abgesichert ist generell immer wenn man das Rad in fremde Obhut gibt - das kann ein Beherbergungsunternehmen (Hotel, JH) oder die Bahn bzw.Fluggesellschaften sein. Wenn einem das Rad jedoch vor dem Supermarkt abhanden kommt, sieht die Beweislage schon etwas schwieriger aus und es tritt automatisch der Radschlag von Zwigges vom 27.11. in Kraft.