Hi,
verpflichtet bist Du nicht - aber es erleichtert die Sache ungemein. Für alles von Wert sollte man die Belege aufbewahren, bis man die Sachen nicht mehr hat (mal ohne Diebstahl) - schon alleine wegen der Garantie.
Ansonsten steht Aussaga gegen Aussage und der Hinweis "aus Mangel von Beweisen" sollte eigentlich genügen.
Gruß
Thomas