Na ja, was nicht Staatsforst ist, ist Privatwald. Der Privatwaldbesitzer muss den Durchgang durch sein Waldgebiet erlauben (allgemeines Wegerecht). Ob er allerdings Zelten gutheißen muss ist eine andere Sache.
In Bayern sind die überwiegenden Waldgebiete Privatwald, ebenso in Ba-Wü. Ausnahmen sind natürlich die Nationalparks und Hangsicherungswälder in den Alpen.