HAllo!

Bei uns war es nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt so:

ich bin ohne Nachweis wieder in meine KV (GEK) reingekommen. Habe denen gesagt, ich würde in 10 Tagen wieder einen Job anfangen (war auch wirkilch so). Haben aber keinen Beweis verlangt.
Mein Mann hat sich arbeitslos gemeldet und wollte sich bei der KV anmelden. Problem war nur: Die KV wollte den Bescheid vom Arbeitsamt, Arbeitsamt aber den von der KV. (Teufelskreis wirr ) Ich denke das wäre noch zu klären gewesen, denn das ist meines Wissens der richtige Weg d.h. wer arbeitslos gemeldet ist, wird auch krankenversichert (zumindet AOK). Wir hatten aber keine Lust mehr und mein Mann ist bei mir als Familienmitglied mitversichert worden und die Barmer hatte einen späteren guten Zahler weniger - ätschebätsche grins .

Gruß Renata