Ich habe die Absicht des Fragers so verstanden:
Da bucht er einen Flug bei einer renommierten Gesellschaft und die stellt sich dann beim Gepäcktransport quer, obwohl sie wohl auch Flachbildfernseher mit vergleichbaren Dimensionen wie ein kleingepacktes Rad anstandslos befördert. Nur weil es ein Rad ist, macht man da einen Unterschied.
Nun könnte der Kunde doch auf die Idee kommen, es einfach zu probieren, weil es an der Größe aller Wahrscheinlichkeit nicht liegen kann. Die Erfahrung zeigt ja gerade, dass beim Check-In oft andere Regeln gelten als von so mancher Telefonauskunft zuvor postuliert. Mal kann das von Vorteil sein, mal nicht.
Konkrete Erfahrungen wären evtl. hilfreich bei der EInschätzung, also hier mal nachfragen. Dazu sind Foren doch da.
Im konkreten Fall würde ich versuchen, das Rad so zu verpacken, dass es innerhalb der maximalen Gepäckabmessungen liegt und es als ganz normales Gepäckstück aufgeben. Es geht keinen an, was da drin ist (so lange es keine verbotenen Gegenstände oder Materialien sind).
Grüße
zaher