Leg doch bei Bedarf einen Kostenvoranschlag für ein wirklich vergleichbares Neurad dazu. Falls der wirklich niedriger ausfallen sollte als die Reparaturkosten, ist es das gute Recht der Versicherung den Neuwert zu erstatten. Aber genauso ist es auch gut möglich, dass die Damen und Herren keine Ahnung davon haben (oder haben wollen), wie teuer das geschrottete Rad wirklich ist.
P.S.: Angesichts des verzogenen Rahmens ist es m.E. grundsätzlich überdenkenswert, ob da eine Reparatur noch sinnvoll ist.