Fahrräder bis 20 Zoll
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und Fahrräder im zusammengeklappten Zustand werden unentgeltlich befördert, wenn
# es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt,
# der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird,
# keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Das gilt dann ja auch für die meisten Trikes

Allerdings - bei der Regel besteht wohl nie ein Anspruch auf Mitnahme. Wenn das Betriebspersonal bockig ist, ist Essig.
Mir dünkt, da hat einer nicht zuende gedacht ...
Grüße,
André