Hi Manu, schon lange nicht mehr in den Tarifbestimmungen des VGN gelesen? Zitat:"Zusammengeklappte Fahrräder und Kleinfahrräder mit einem Raddurchmesser bis zu 20 Zoll unterliegen nicht diesen Bestimmungen; sie gelten als Gepäck."
find ich super ,
mein trike hat nur 20 er Räder
klaus
jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.