In Antwort auf: aighes
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Üblicherweise läuft die Garantie ab Kaufdatum und beginnt nicht erneut, wenn man ein Austauschgerät bekommt.


Dazu gibt es kontroverse Meinungen. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.

Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121.
BGH WM 1999, 1893 = BB 1999, 1783 (1784)
siehe auch Waas BB 1999, 2472