Hallo Snible,

In Antwort auf: Snible
In Antwort auf: aighes
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Üblicherweise läuft die Garantie ab Kaufdatum und beginnt nicht erneut, wenn man ein Austauschgerät bekommt.


Dazu gibt es kontroverse Meinungen. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.


§ 439 BGB hat nichts mit Garantie zu tun, sonndern mit Gewährleistung. Ich empfehle einen Blick in die Garmin-Garantiebedingungen, die der Käufer in schriftlicher Form haben sollte. Möglicherweise kann man sie auch online finden.

Gruß
Andreas