Versteh ich das richtig - das Pedelec nutzt nen Seitenläufer zur Beleuchtung? Kenne mich mit den (teils völlig absurden) StVO-Verordnungen dazu nicht aus, aber wenn eh Strom in Form eines Akkus am Rad ist, dann sollte dieser doch zur Beleuchtung genutzt werden! Außerdem, geeignet umtransformiert, kann damit auch das GPS versorgt werden.
Vermutlich ist kein Seitenläufer dran, jedenfalls würde es mich wundern, wenn Hapi dann trotzdem fragen würde.
Wichtiger: Eine Dynamolichtanlage ist in D Pflicht, den Lichtstrom ausschließlich vom Antriebsakku zu beziehen ist unzulässig. Deshalb haben ja auch Flyer inzwischen NaDys. Und, ehrlich gesagt, als expiliziter Dynamofreund finde ich die Vorschrift auch bei Pedelecs zumindest nicht ganz dumm.
Grüße
Alexander