Hallo, praktische Erfahrungen:
Bei der Einreise wird geprüft, ob der "Einlass" begehrende Tourist tatsächlich touristische Interessen hat oder vielleicht (ab hier ist es ein Beispiel) einen Daueraufenthalt begründen möchte. Dies würde u.a. voraussetzen, dass das Visum bereits in Deutschland (vorab) beantragt werden muss.
Wie wird geprüft? Computerdateien, Gepäcknachschau, Abholer, ...
Ein Indiz für einen geplanten Daueraufenthalt ist ein One-way-ticket.
Falls die Indizien sich häufen und die Einreise verweigert wird, muss die Fluggesellschaft den Rücktransport zahlen. Dies tut sie natürlich leichter, wenn ein Rückflugticket vorliegt, denn dann ist der Rückflug bereits bezahlt und somit kein finanzielles Risiko für die Airline.
In der ein oder anderen Konstellation (s.u.) mag es sein, dass die Airline beim Hinflug bereits auf ein Rückflugticket besteht, um das o.g. finanzielle Risiko auszuschließen. Dies sollte aber durch eine mail an die Airline abzuklären sein (eigentlich müsste bereits im Buchungssystem ein entsprechender Hinweis kommen).
Es ist auch denkbar, dass Land x prinzipiell auf einem Rückflugticket besteht, was dann die Airline natürlich bindet.
Derartige Informationen, wie Du sie gelesen hast, werden oft aus Einzelfällen heraus verallgemeinert. Es zählt hier der konkrete Fall, also Staatsangehöriger aus x fliegt von a nach b mit airline c.
Gruß Thomas