Noch ein Nachtrag: Auf der Konsulathomepage steht, dass man einen "Nachweis der Rückreisewilligkeit" erbringen muss. Dazu zählen zum Beispiel der letzte Gehaltsnachweis im Original. Das braucht man gar nicht. Hatte ich dabei und habs sofort zurück bekommen, hat er sich gar nicht angesehen.
@Milena: Soviel ich weiß gibt es eine Fährverbindung von Kertsch (Ukraine) nach Poti (Georgien). Damit lasst ihr nur die kritischen Gebiete aus, aber leider halt auch Russland. Aber ihr habt ja noch viel Zeit das zu planen
