Ich vermute, daß der Bezug auf den Wert "Lux" (der offenbar aus dem Glühobst-Zeitalter stammt, d.h. nach dem Karbidlampen-Zeitalter) mangels Alternativen genommen wurde, weil man irgendetwas "Messbares" in die Ausführungs-Vorschriften der STVZO reinschreiben wollte.

Eine sinnvolle Beleuchtung muß nach meiner Meinung so sein, daß man in der Lage ist, ein Hinderniss zu erkennen (auch bei völliger Dunkelheit !), zu reagieren und dann rechtzeitig vor dem Hinderniss zum Stillstand zu kommen (Stichworte Ausleuchtung, Leuchtweite, Bremsleistung !). Da kann man nicht Oma-Duck-Geschwindigkeit (ca. 10 [km/h]) für alle Radler annehmen und danach die gesetzlichen Vorschriften machen.

Leider ist Denken in diesem Lande nicht besonders verbreitet, obwohl es eigentlich gar nicht verboten ist.

MfG EmilEmil