Apropos HP : Wie ist denn der Hinweis mit dem Aufenthaltsnachweis zu verstehen ?
Hi nochmal.
Hängt vom Grenzer bei der Ausreise ab. Wollen sie mit dir Bubeles spielen, dann kann ess 10E mehr an Bestechungsgeld kosten. Das ist schließlich ein Ex-Sovietunion-Staat...
Genügt da die Angabe einer Fantasieunterkunft (Hotel "Turist" in Ushgorod oder so ?
Wenn schon, dann "turistitschnich Gomplex Svitanok"
Den gibts wirklich.
Tschüss,
Michael