In Antwort auf: Flo

In Antwort auf: Gundi
...und auf einmal steht JJ1 auf dem Radweg.

..... oder ist er mit 2 Jahren noch als Kind zu werten und somit gilt §1 und §2 ?

Ist noch als Kind zu werten: er ist zwei Jahre alt und wird, wenn er sich noch fangen läßt, bevor er abgeschossen würde, mit fünf Jahren geschlechtsreif. Also etwa wie ein fünfjähriges Kind. Macht auch genausoviel kaputt wie ein lebhafter Fünfjähriger... grins

ciao Christian