Vorsicht mit solchen Vorschlägen! Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist in Deutschland verboten! Siehe
Wikipedia Und im Ausland würde ich keine Gegenstände mit mir tragen, von denen ich nicht weiß, ob sie dort vielleicht unter das Waffenrecht fallen. Ganz besonders nicht, wenn ich die dortige Sprache nicht perfekt beherrsche.
Was Du zum Eigenschutz an Deinem Rad mitführst und unter Berücksichtigung lokaler Verbote und der erwarteten Gefahr für angemessen hältst, bleibt Deine verantwortungsvolle Entscheidung. Das gilt nicht nur für den Schlagstock, sondern auch für Pfefferspray und die anderen Gegenstände.
Bevor ich zu Bedenken komme, Thomas, muss ich erst mal die Effektivität von den verfügbaren Waffen und ihre Beherrschbarkeit kennen, denn auch ein Kieselstein ist eine Waffe.
Es sollten von mir alle Schutzmaßnahmen auf ihre Effektivität hin dargestellt sein, unabhängig von ihrer Einstufung in den verschiedenen Ländern. Meine persönliche Wahl der Schutzmittel kennst Du. Auf der anderen Seite bin ich für eine rigorose Strafverfolgung, wenn die mitgeführten Schutzmittel missbräuchlich eingesetzt werden. Zum Beispiel, um ein Gerät an harmlosen Kreaturen einmal "auszuprobieren".
Danke für Deinen Wikipedia- Hinweis. Der Besitz und sogar die Anwendung eines Teleskopstockes kann bei Erfüllung berechtigter Kriterien erlaubt sein. Hierzu zähle ich den Schutz vor halbwilden aggressiven Hunden im bekannten Ausland, weniger in Deutschland.