Der Besitz und sogar die Anwendung eines Teleskopstockes kann bei Erfüllung berechtigter Kriterien erlaubt sein. Hierzu zähle ich den Schutz vor halbwilden aggressiven Hunden im bekannten Ausland, ...
Die Selbstverteidigung aufgrund eines möglichen(!) Hundeangriff zählt in Deutschland definitiv nicht zu den Gründen, die das Führen eines solchen Stockes (oder anderer Waffen) erlaubt. Und ich kann mir gut vorstellen, dass das in vielen anderen Ländern ähnlich ist.
Gruß
Uli