Moin Jürgen
Es gibt eine zwei jährige Gewährleistungspflicht auf den korrekten Zustand der Ware.
Im ersten halben Jahr ist sogar die Beweislast umgekehrt, der Hersteller muss beweisen, dass das Produkt in Ordnung war, danach muss man selbst beweisen, dass dies so war.
Ansprechpartner ist in jedem Fall dein Händler.
Voraussetzung ist natürlich, dass Du die Quittung noch hast, sonst wird es schwieriger.
Der Händler ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, (Reparatur oder Tausch) wenn er dir nicht nachweist, dass Du den Schaden verursacht hast.
Genaueres müsste man mal nachsehen, aber vielleicht hocken hier ja noch mehr Hobbyjuristen.
Ich würde also nochmal hingehen, und darauf bestehen, den Chef zu sprechen. Soweit ich das beurteilen kann, hattest Du in jedem Fall Recht!!!!
Aufmunternde Grüsse