Ich würds nach den Landesnaturschutzgesetzen BRB + MV anders sehen. Da steht was von installiertem Wetterschutz- das wäre für mich Zelt bzw. Tarp. Biwaksack dürfte hingegen irgendwo grau sein.
In welchem Zusammenhang? Dass die verboten sind? Oder zulässig?
Was die Wasserwanderplätze in der DDR betrifft, kann ich mich nicht richtig genau erinnern. Aber ich glaube auch, dass man dafür eine Erlaubnis brauchte.
Und manchmal nützte auch die nichts
In den 70er wurde wir, vier Berliner Jugendliche, auf Rügen des Platzes verwiesen, weil wir am Samstagabend unziemlich gelärmt hätten. Ob da gelärmt wurde, weiß ich nicht. Wir jedenfalls waren in Rostock und kamen erst sehr spät zurück.
Das Urteil wurde vom ABV gesprochen und gleich vollstreckt. Die Dauercamper hätten uns eindeutig erkannt....
Die übrigens waren in der DDR ein richtige Plage. Das gehörten zu den richtig schlimmen Strafen, mit denen der Herr uns belegt hatte. Die andern waren Kellner, Taxifahrer, Handwerker......