Sag mehr dazu. »Selber vermasseln« kannst Du nur den Anfang der Fahrt. Ich gehe mal davon aus, dass du mit dem Nachtzug von Venedig bis München fahren willst und dann mit einem passenden Anschluss weiter. Vergeigte Übrergänge sind das Problem des Betreibers. Dann hast du Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung und kannst unabhängig von der Zuggattung mit allem fahren, was Dich in Richtung Ziel bringt. Problematisch wird es nur mit einem nichtfaltbarem Fahrrad. Weiterbefördern muss man Dich aber trotzdem, und das schnellstmöglich.