Ich kann das nachvollziehen. Allerdings habe ich auch mit der anderen Seite mehrfach gesprochen und naturgemäß ergibt sich da ein durchwachsenes Bild. Zu einer Auseinandersetzung gehören zwei. In diesem Fall ist das nicht anders.
Man kann hier drei Themenbereiche differenzieren:
1. Kommunikation zwischen Kunde und Rahmenbauer: Ich habe nur die Schilderung der Kundenseite gehört und den Schriftverkehr gelesen. Ein endgültiges Urteil würde ich mir nur dann erlauben, wenn ich auch die Auftragnehmerseite gehört hätte. Konfliktfrei war die Kommunikation auf jeden Fall nicht.
2. Fahrstil des Kunden: Da sollte der Rahmenbauer meines Erachtens immer mit dem Schlimmsten rechnen und die Konstruktion danach ausrichten.
3. Konstruktive und handwerkliche Ausführung: Die konstruktiven Details an dem Maßrahmen waren in vielen Punkten definitiv schlecht gelöst. Da war das Bauteilversagen vorprogrammiert. Die handwerkliche Ausführung war ebenfalls eher unterdurchschnittlich.
Natürlich gehören zu einer Auseinandersetzung mindestens zwei. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht auch einen Schuldigen geben kann. Und das war in Punkt 3. zu 100 % und in Punkt 2. zu 70 % der Rahmenbauer.