(*)jetzt müsste man mal ausrechnen wie stark die Biegung wäre bei 3-4mm Längenänderung der Kettenstrebe. Bzw. eigentlich reicht die Rechnung für 1,5-2mm Längenänderung, weil man ja beim der unverschlissenen Kette die Sattelstreben schon leicht Richtung Tretlager verbiegen kann, und bei halbverschlissener Kette wären sie dann unverbogen.
Das reicht nicht.
Du musst mindestens die Länge von einem Doppelglied ausgleichen können. Das müssten dann so ca 12-13mm sein.
Falsch, du must nur den Verschleiß der Kette ausgleichen. Es reichen die 3-4 mm,
Das versteh ich jetzt aber nicht.
Was machst Du wenn die Kette zu lang ist für den verstellbereich?
richtig, ein doppelglied rausnehmen.
Bei nur 3-4mm ist die Kette dann aber viel zu kurz, um sie wieder zu schließen?
job