In Antwort auf: Flo
Und was wäre, wenn der Träger in D zu kaufen wäre? Dann würde der Importeur den Zoll den er schließlich auch zahlen muß auf den Verkaufspreis schlagen ..... oder meinst Du die Importeure hätten was zu verschenken oder müssten keinen Zoll zahlen? schmunzel


Wobei, wie ja schon erwähnt, oft der eigentliche Zollsatz bei Einfuhr in die EU relativ niedrig ist, da wir, im Gegensatz zu manchen Drittländern für Industrieprodukte sehr geringe Zollsätze haben. Im Falle des Fahrradgepäckträgers beispielsweise 4,70%, sofern der in einem nicht begünstigten Drittstaat (wie z. B. die USA) hergestellt wurde (vielen weniger wohlhabenden Staaten gewährt die EU einseitige Zollsenkungen). Die (EU-weit natürlich einheitlichen) Zollsätze nachschauen kann man übrigens hier (Radgepäckträger haben den TARIC-Code 8714993000).
Was mehr ausmacht, ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die soll ausgleichen, daß in der EU Mehrwertsteuer zu bezahlen ist. Das trifft im Ausland nicht immer zu und wäre daher eine Marktverzerrung. Wenn allerdings auch im Ursprungsland eine Mehrwertsteuer existiert, kann man sich diese dort bei Export erstatten lassen. Je nachdem, wo der Prozentsatz höher ist, kann dabei ein Nettogewinn oder -verlust entstehen.

Sie hörten das kapitalistische Wort zum Heiligen Abend. schmunzel

Und jetzt zu Besinnlicherem: Frohe Festtage Euch allen und eine schöne Zeit mit Euren Liebsten oder auf Reisen oder was immer Ihr gerade macht.

K.

PS.: Habe gerade mit der verlinkten Seite ein bißchen herumgespielt. Ist auch ganz interessant, daß auf fertigen Fahrrädern ca. 15% Zoll liegt, auf den bloßen Rahmen aber nur 4,7%.