Wenn allerdings auch im Ursprungsland eine Mehrwertsteuer existiert, kann man sich diese dort bei Export erstatten lassen.
Das funktioniert i.d.R. nur in der Theorie und lohnt den ganzen Arbeitsaufwand nicht, da es sich meist um einen zu geringen Warenwert handelt. Wenn der Exporteur nicht von sich aus die örtliche Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis herausrechnet und nur den Netteoverkaufspreis dem Endkunden in Rechnung stellt, ist ein selbst durchgeführtes Verfahren für die Rückerstattung der Umsatzsteuer viel zu kompliziert. Es gibt zwar Firmen, die sich auf so etwas spezialisiert haben, aber kostenlos machen die das auch nicht.
Bernd