... Auf den großen Alpenpässen wirst du Horden von (Renn)Radlern begegenen, Licht hat da keiner ...
Das ist ja der Wahnsinn:
Aber wehe wehe, Du hast am Reiseradpanzer oder Alltagsrad die Beleuchtungsanlage abgebaut, und die Rennleitung bemerkt das, dann ist man seine 10 oder 15 EUR los. Mir wurde mal gesagt, wenn Du als Radler unbehelligt bleiben willst, dann immer im Rennradlerdress auf dem passenden Fahrrad fahren.
Also ich kann da keinen Wahnsinn entdecken. So viele Strecken in den Alpen mit langen und unbeleuchtenden Tunneln fallen mir auch nicht ein (Sarntal nördl. von Bozen vielleicht, dann noch einer am Gavia, dann noch eine Galerie am Arlberg - nicht schön zu fahren, aber kein Licht notwendig, außerdem gibts einen Radweg daneben - und der bisher unangenehmste eben auf der Strecke Gagnano-Capovalle-Idrosee).
Der Wahnsinn steckt hier drin: Ich bin schon mal auf einem StVZO-gemäßen Tourenrad mit stationärer Lichtanlage von der Rennleitung angehalten worden. Leider war hinten das Rücklicht defekt. Ich musste das Rad innerhalb einer Woche vorführen und damals noch ein paar DM zahlen. Heute wären es, glaube ich, 10 EURO.
Wäre ich auf einem 10kg-Rennrad unterwegs gewesen, in Radsportklamotten, wäre ich nicht einmal angehalten worden.
Es gibt de facto ein Gewohnheitsrecht für Rennradler, dass einen rechtsfreien Raum schafft. Und warum gibt es das? Weil es in der Religionsgemeinschaft der Rennradler ein Dogma ist, am Rennrad darf es keinerlei StVZO-konforme Lichtanlage geben. Da mag Shimano und/oder BUMM noch so tolles Zeugs erfinden, es darf nicht sein. Da geh'n ja leistungsmäßig ein paar Prozente verloren. Wäre ja schlimm, wenn ich 3 Min. langsamer am Berg wäre, weil ich 300g und/oder ein paar Watt im Nachteil bin. Ein bißchen färbt da der perverse Leistungswahn im professionellen Radsport auf die Amateure ab ...
Der "rechtsfreie Raum" dürfte abrupt enden, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann wird nämlich die StVZO bzw. deren Nichteinhaltung plötzlich sehr interessant, insbesondere für die Versicherungen.
Hat man keine StVZO-zugelassene (!) Beleuchtung dabei, dann sind Abzüge bei Schmerzensgeld mögliche, Ansprüche an Renten- und Unfallversicherungen können vermindert werden oder ganz wegfallen, Schadensersatzansprüche ditto.